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   BGH, 28.10.1954 - 3 StR 906/53   

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https://dejure.org/1954,2475
BGH, 28.10.1954 - 3 StR 906/53 (https://dejure.org/1954,2475)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1954 - 3 StR 906/53 (https://dejure.org/1954,2475)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1954 - 3 StR 906/53 (https://dejure.org/1954,2475)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 3 StR 906/53
    Da der Antrag zum Nachweis der Unrichtigkeit von Zeugenaussagen dienen sollte, durfte es ihn mit der Begründung ablehnen, daß die Zeugenaussagen glaubwürdig seien, es sei denn, daß die Aufklärungspflicht gleichwohl die Beweiserhebung gebot (BayObLG JZ 1952, 346).
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 104/51
    Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 3 StR 906/53
    Diese Vorschrift war in den Fällen einer erfolglosen Aufforderung zum Meineid jedenfalls zur Tatzeit nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes nicht anwendbar (BGHSt 1, 241 [BGH 24.04.1951 - 1 StR 104/51] [244] und die dort angeführten Entscheidungen des RG).
  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 561/51

    Unzüchtige Handlungen eines Polizeibeamten mit Schutzbefohlenem - Merkmal der

    Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 3 StR 906/53
    Daß er dabei seine dienstliche Überlegenheit als Druckmittel einsetzt, wird allerdings nicht vorausgesetzt (BGHSt 2, 93), wohl aber ist es nötig, daß er die ihm durch die dienstlichen Beziehungen zu dem anderen gebotene besondere Gelegenheit zur Unzucht ausnutzt.
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Daß der Beschwerdeführer der M. nicht in Ausübung hoheitlicher Gewalt (vgl BGHSt 1, 122 [BGH 17.04.1951 - 2 StR 91/51]; 2, 93 [BGH 21.12.1951 - 1 StR 505/51]und BGH 4 StR 84/51 vom 28. Juni 1951: 1 StR 617/51 vom 29. Februar 1952; 2 StR 418/53 vom 9. September 1954; 3 StR 906/53 vom 28. Oktober 1954), sondern im Rahmen eines innerdienstlichen Überordnungsverhältnisses gegenübergetreten ist, vermag an dieser rechtlichen Beurteilung nichts zu ändern (vgl BGH 4 StR 478/53 von 26. November 1953; 1 StR 43/55 v. 24. Juni 1955 zum Abdruck bestimmt); ebensowenig der Umstand, daß die M. im Zeitpunkt der Tat schon 45 Jahre alt war.
  • BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55

    Augenscheinseinnahme - Tatrichter - Beweisgegenstand - Beweis - Entkräftung von

    Soweit dieser Ansicht die Entscheidung 3 StR 906/53 vom 28. Oktober 1954 entgegenstehen sollte, wird sie vom Senat aufgegeben.
  • BGH, 12.10.1965 - 1 StR 374/65

    Anforderungen an die Berücksichtigung der Alkoholisierung eines Angeklagten bei

    Das ist rechtlich unbedenklich (BGH Urt. v. 28. Oktober 1954, 3 StR 906/53, S. 13 und Urt. v. 4. Oktober 1960, 1 StR 381/60).
  • BGH, 08.08.1956 - 3 StR 205/56

    Rechtsmittel

    Eine solche Gelegenheit kann etwa durch den Umstand begründet sein, daß dem Täter der andere wegen seiner auf den dienstlichen Beziehungen beruhenden Abhängigkeit entgegenkommt, oder darin, daß die dienstliche Tätigkeit den Beamten in enge Beziehungen zu dem anderen bringt, die er dann zur Unzucht ausnutzt (BGH 3 StR 906/53 vom 28. Oktober 1954; 4 StR 146/55 vom 12. Mai 1955 = GA 1955, 368).
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 60/70

    Gemeinschaftlicher schwerer Diebstahl in Tatmehrheit mit gemeinschaftlicher

    Auch sachlich-rechtlich ist die Verneinung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 oder 2 StGB (S. 44-49 UA) nicht zu beanstanden (vgl. BGH Urteil vom 28. Oktober 1954, 3 StR 906/53, in Ergänzung von BGHSt 1, 384 ff; ferner Urteil des Senats vom 21. Februar 1961, 1 StR 3/61; Pfeiffer/Maul/Schulte, Anm. 8 zu § 51 StGB).
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